Schleswig-Holstein: Überbrückungshilfe für Sturmflutopfer gestartet

Heute, am 27. November 2023, ist die Überbrückungshilfe der Landesregierung und Investitionsbank Schleswig-Holstein gestartet. Die Hilfe hat ein Gesamtvolumen von 20 Mio. Euro und ist speziell für Privatpersonen und Unternehmen konzipiert worden, die unmittelbar durch die Ostsee-Sturmflut vom 19.-21. Oktober 2023 einen Sachschaden an und in Immobilien/Betriebsstätten erlitten haben.

Als Unternehmen im Sinne dieses Förderprogramms zählen unabhängig von ihrer Rechtsform und Unternehmensgröße gewerbliche Unternehmen (inkl. freiberuflich Tätige), Sozialunternehmen und gemeinnützige Organisationen sowie natürliche Personen mit Gewerbeanmeldung.

Der Darlehensbetrag darf nicht höher sein als der tatsächlich erlittene Sachschaden. Die genaue Definition des Sachschadens bzw. der anrechenbaren Ausgaben finden Sie auf der Seite der IBSH Homepage: www.ib-sh.de/ueberbrueckungshilfe-sturmflut.