Bis zu 50 Prozent Förderung für Ladesäulen

Schleswig-Holstein belegt seit langem einen Spitzenplatz bei den Neuzulassungen von Elektroautos. Umso wichtiger, dass Elektrofahrzeuge überall in Schleswig-Holstein schnell und unkompliziert geladen werden können. Mit dem neuen Förderprogramm, das am 01.09.2023 gestartet ist, stellt das Land Schleswig-Holstein weitere 2,85 Mio Euro für den Ausbau von Ladeinfrastrukturen zur Verfügung. Es richtet sich an Unternehmen, die für die Öffentlichkeit Ladestationen für E-Autos installieren wollen.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Für kleinere Ladepunkte beträgt der Zuschuss:

  • 1.000 Euro pro Ladepunkt mit einer Leistung von mindestens 11 kW
  • 2.000 Euro pro Ladepunkt mit einer Leistung von mindestens 22 kW
  • 7.500 Euro pro Ladepunkt mit einer Leistung von mindestens 50 kW
  • 500 Euro für ein zusätzliches Lastmanagement pro Standort bei mindestens drei Ladepunkten.

In allen Fällen darf der Zuschuss 50 % der förderfähigen Ausgaben nicht überschreiten.

Für Großprojekte beträgt der Zuschuss:

  • Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur wird mit bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben gefördert.
  • Für jeden öffentlich zugänglichen Ladepunkt mit mindestens 100 kW beträgt der Zuschuss höchstens 30.000 Euro

Wer kann Förderung beantragen?

Diese Förderung kann beantragt werden von:

  • natürlichen Personen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben (z. B. Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer, Gewerbetreibende, Freiberuflerinnen und Freiberufler),
  • Personengesellschaften und
  • juristischen Personen des privaten Rechts,

die einen Ladepunkt in Schleswig-Holstein errichten wollen. Privatpersonen, die nicht wirtschaftlich tätig sind, sind nicht antragsberechtigt.

Welche Voraussetzung erfüllt werden müssen und wie Sie das Fördergeld für Ihr Vorhaben beantragen können, hat die WT.SH detailliert zusammengefasst.
Lhttps://wtsh.de/de/ladeinfrastruktur-fuer-elektrofahrzeuge-2